Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in ISA/bSb


Sprachen und Lernziel


Als Unterrichtssprachen stehen Englisch, Französisch und Spanisch zur Wahl. Die Kenntnisstufe für Fremdsprachenkorrespondent(inn)en ist B2/C1.


Profil

Fremdsprachenkorrespondent(inn)en verfassen traditionsgemäß den Schriftverkehr und bearbeiten sonstige Dokumente in einer Zielsprache. Sie übersetzen wirtschafts- und handelsbezogene Texte wie Geschäftsbriefe, Lieferscheine, Anzeigen, Rechnungen, Bestätigungen oder wichtige Zolldokumente, Gutachten, Verträge usw. Routineschriftwechsel bearbeiten sie selbständig oder nach Diktat bzw. Stichworten. Sie beachten die jeweiligen Formvorschriften und Gestaltungspraktiken, die im Land der Zielsprache gelten und lesen Schriftsätze vor der Weitergabe Korrektur. Ihr Schwerpunkt liegt jedoch nicht nur auf dem schriftlichen, sondern insbesondere auch auf der mündlichen Sprachanwendung wie z. B. bei Verhandlungen in Konferenzen, Verkaufsgesprächen, Telefonaten usw. Sie übernehmen oft auch Dolmetschertätigkeiten, z.B. bei Geschäftsverhandlungen und sonstigen Besprechungen in einer Fremdsprache oder bei Firmenpräsentationen wie etwa auf internationalen Messen.

Parallel übernehmen sie auch kaufmännische Aufgaben. Sie wirken bei Import- und Exportaufträgen mit, bearbeiten etwa fremdsprachige Formulare, füllen Vordrucke für die zollrechtliche Abwicklung oder fremdsprachige Rechnungen aus. Zudem übernehmen sie allgemeine Büro- und Sachbearbeitungsaufgaben. Sie sorgen für eine professionelle Büroorganisation.

Sie erstellen Dateien und Datenbanken für fremdsprachige Texte und Vorgaben bzw. Standards für Textbausteine auf. Schließlich geben sie auch fremdsprachige Texte -bei flottem Tastaturhandling- in den PC ein und handhaben Übersetzungsprogramme und fremdsprachige Rechtschreibprüfungen.


Lerngebiete

Während des Lehrgangs eignen sich angehende Fremdsprachenkorrespondent(inn)en umfangreiches theoretisches und praktisches Basis- und Fachwissen in der gewählten Fremdsprache an. Sie besuchen den Sprachunterricht an zwei Unterrichtsabenden/Woche und üben und kommunizieren mit qualifizierten Dozent(inn)en im Klassenverband. Das Lernspektrum ist breit. Es reicht von Übungen in Grammatik, im Formulieren und Übersetzen von Geschäftsbriefen und sonstigen Wirtschaftstexten, Wirtschafts- und Landeskunde über Diktate und Hörverstehen bis hin zu mündlicher Kommunikation wie diskutieren, verhandeln, verkaufen, präsentieren, telefonieren, dolmetschen etc.



Vorkenntnisse in der gewählten Sprache


In der gewählten Fremdsprache wird das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt. Dies entspricht ca. 4 - 6-jährigen Vorkenntnissen, die auch durch Abendkurse oder Auslandsaufenthalte erworben, aufgefrischt oder vertieft worden sein können. Ein Diagnose- und Einstufungstest am PC kann in der Akademie jederzeit nach vorheriger Terminabsprache abgelegt werden.


Zugangsvoraussetzung

Zusätzlich muss mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung oder ein Abschluss als Sekretär/in oder ein abgeschlossenes wirtschaftsbezogenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität oder -bei fehlendem kaufmännischem Berufsabschluss- eine kaufmännische Berufspraxis nachgewiesen werden. Im Ausnahmefall kann zum Lehrgang auch zugelassen werden, wer in einem persönlichen Aufnahmegespräch in der Akademie überzeugend und glaubhaft versichert, Kenntnisse und Fertigkeiten erworben zu haben, die eine Zulassung rechtfertigen. Über die Zulassung entscheidet der bSb auf Antrag der Akademie.

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